Es war einmal Haus des Gastes Eutin

Aktuelles


Witerhin findet jeden Freitag um 18.00 Uhr ein Bürgerstammtisch im Riemannhaus, Jungfernstieg gegenüber des Schlosspark-Haupttores, statt.
Wegen geschlossenen Gesellschaften kann der Stammtisch auch mal im Brauhaus stattfinden.

Statt einer Pressemitteilung 8. Mai 2017

Resümee einer Bürgerinitiative in Eutin

Das Haus des Gastes Eutin hat verloren.

Die Eutiner Bürger und Bürgerinnen haben entschieden: Das Haus des Gastes muss weg!

Kein städtisches Haus für Touristen und Eutiner mit kleinem Cafe, Außenterrasse und dringend notwendiger WC-Anlage an der Stadtbucht. Wir bedauern diese Entscheidung sehr; respektieren aber selbstverständlich die sehr deutliche Absage an die Bürgerinitiative und an das Haus des Gastes. Das sind die Fakten

Und wir haben gewonnen.
Betrachten wir es doch einmal so: wären wir eine Partei, dann wären wir mit 3.463 Ja-Stimmen stärkste Kraft in Eutin.

Wir haben viel gewonnen:
Reichliche Erfahrungen in den vielen Monaten des Wahlkampfes.

Wir haben an unseren Wahlständen nette Menschen getroffen, interessante Gespräche geführt, Solidaritiät erfahren und Spaß gehabt. Wir haben die Strukturen und engen Verflechtungen in Eutin kennengelernt bzw.bestätigt bekommen. Wir haben fast einen Shitstorm erlebt, der in der Äußerung von Herrn Sohns, Geschäftsführer "Die Ostholsteiner", gipfelte, in dem er uns als "geistige Brandstifter" bezeichnete. Das sind die Fakten

Unsere anfängliche Vermutung, dass im Landtagswahlkampf das Thema "Haus des Gastes" untergehe, hat sich nicht bestätigt. Das Gegenteil war sogar der Fall. Die Parteien -insbesondere die Grünen - haben sich ausschließlich mit diesem Thema beschäftigt und nicht mit den Themen, die man in einem Landtagswahlkampf erwartet hätte: Gerechtigkeit, Bildung und Umwelt.

Wir hätten uns gewünscht, dass die öffentlichen Aktivitäten, die die Verantwortlichen der Stadt zum Abriss des Hauses entwickelt haben, schon früher zur LGS, Haushaltsplänen und Stadtsanierung erkennbar gewesen wären.

Die Bürgerinitiative hat den Kampf um das Haus des Gastes verloren.

Jetzt sind unsere Politiker und der Bürgermeister am Zug.

Sie müssen jetzt ihre Versprechen umgehend einlösen:
Asbestgerechter Abriss des Hauses. Wer Asbest behauptet, muss ihn auch fachgerecht entsorgen.
Herstellen einer gepflegten gärtnerischen Anlage.
Einrichten einer Toilettenanlage mit Behinderten-WC
und eine gastronomische Einrichtung.
Falls noch ein paar Euros übrig bleiben: Bepflanzen der trostlosen Baumbeete an der Stadtbucht.

Uns bleibt zum Schluss all denen zu danken, die uns ermutigt, finanziell und ideell unterstützt haben, die für das Haus des Gastes offen eingetreten sind die uns und dem Haus ihre Stimme gegeben haben und die, die sich - wie wir weiterhin - kritisch mit der Stadtpolitik auseinandersetzen.

Malte Tech           Sigrid Jürß            Ulrike Wörle

Informationsveranstaltungen zum Bürgerentscheid Haus des Gastes*

Gastredner: Wolfgang Neškovic, Bundesrichter a.D., ehemaliges Mitglied des Bundestages

24.März 2017 im Brauhaus Eutin
(Eutin, Markt 11) um 18.00 Uhr

07.April 2017 im Gasthof Wittenburg
(Fissau, Dorfstr. 41) um 18.30 Uhr

28.April 2017 im Neudorfer Hof
( Eutin, Plöner Str. 198) um 18.30 Uhr

*jeweils mit anschließender Diskussion Bürgerinitiative "Erhalt und Instandsetzung Haus des Gastes Eutin"

Malte Tech, Sigrid Jürß, Ulrike Wörle - Eutin

Wir Bürger Eutins haben uns zusammengeschlossen, um ein Stück Vergangenheit und Zukunft an der Stadtbucht zu bewahren. Über 2.000 Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt haben sich durch ihre Unterschrift mit dem Erhalt und der Instandsetzung des Haus des Gastes hinter uns gestellt. Unsere Beweggründe für unser Engagement, das Haus des Gastes wieder für alle als Begegnungsstätte zu öffnen, möchten wir Ihnen gerne vorstellen.

Wir brauchen das Haus des Gastes, weil

es in der Stadtbucht weder ein kleines Cafe noch sanitäre Anlagen gibt

Wir haben einen wunderschönen See, eine neugestaltete Promenade. Leider gibt es weder die Möglichkeit, dort einen Kaffee zu trinken noch eine Toilette vorzufinden. Wie wollen wir Touristen anlocken oder die Eutiner den Aufenthalt an der Stadtbucht genießen, wenn die einfachste Infrastruktur fehlt? Im Haus des Gastes sollen wieder eine Cafeteria mit neuer Sanitäranlage inkl. Behinderten-WC und eine schöne Außenterrasse eingerichtet werden. Die von der Stadt geplante mobile, saisonale Gastronomie ist keine für die 1a-Lage geeignete Alternative. Die Kosten dafür werden von der Stadt nicht benannt!

es zu wenig kleinere und mittlere Räumlichkeiten für kulturelle Veranstaltungen, Gemeinschaftsveranstaltungen, Bürgerengagement, Vereine usw. gibt

Wir brauchen geeignete Räume für Ausstellungen z.B. Eutiner Künstler, Lesungen, Vorträge, Musikdarbietungen, kleine saisonale Kunsthandwerkermärkte, Treffen diverser Gruppen und Vereine, private Veranstaltungen, zur Touristeninformation und zum Verweilen ohne Verzehrzwang. Dies bietet die Reithalle nicht.

es ein erhaltenswertes Gebäude ist und sich hervorragend der schlichten und eckigen Stadtbucht anpasst

Wir wissen, über Geschmack lässt sich bekanntlich (nicht) streiten. Das Haus ist ein Kind der sechziger Jahre. Architektonisch und kulturhistorisch ist es nach Aussage von Fachleuten von Bedeutung. Durch mangelnde Pflege und Verwahrlosung ist das Haus trotz guter Bauqualität optisch nicht auf der Höhe. Wir sind sicher, dies lässt sich ohne allzu großen Aufwand und mit vertretbaren Kosten ändern.

eine Hotelansiedlung die Stadtbucht dominieren und das Eutiner Stadtbild mit den historischen Gebäuden Schloss und Reithalle negativ verändern wird

Die Stadt Eutin sucht ergebnislos seit Jahren nach einem Hotelinvestor. Sie fragen sich vielleicht auch, ob ein Tagungs-Lifestyle-Hotel mit 120 Betten ganzjährig wirtschaftlich betrieben werden kann. Auf jeden Fall wird so ein Hotelklotz die schöne Stadtbucht nicht bereichern.

Ein Haus der Kommunikation und Begegnung für uns Eutiner und unsere Touristen darf dem Kommerz nicht weichen.

für vertretbare Kosten von 504.000.-€ ein öffentliches Haus für Jung und Alt wieder nutzbar gemacht werden kann

Sie kennen das: in ein älteres Gebäude kann man viel Geld investieren. Will man eine Luxussanierung mit Umbau wie die Stadtverwaltung, können leicht über 2 Mio € zusammenkommen. Will man eine solide, werterhaltende Instandsetzung inkl. energetischer Ertüchtigung und Barrierefreiheit, dann geht das schon für etwas über 500.000.- €. Letzters wollen wir.

viele Eutiner, Geschichten und Erlebnisse mit dem Haus des Gastes verbinden

Sie kennen Ihre Eigenen am besten. Eltern und Großeltern können von schönen Erinnerungen erzählen. Vielleicht können auch die jungen Eutiner, die noch nicht so viel mit dem Haus des Gastes verbindet, künftig dort tolle Erfahrungen machen und Spaß haben, um dann davon ihren Kindern zu berichten.

Das Haus des Gastes Eutin - ein Haus aus der Vergangenheit für die Zukunft. Bürgerinitiative "Erhalt und Instandsetzung Haus des Gastes Eutin"

Die Stadtvertretung ist gegen die Sanierung des Haus des Gastes!

Die von der Bl geforderte Komplettsanierung kostet entsprechend des Modernisierungsgutachtens über 2,8 Mio. Euro.

Allein auf den schimmelbefallenen und mit Asbestzementplatten verkleideten Anbau, für den die Bl auch die Bürgerzustimmung will, entfallen mehr als 0,6 Mio. Euro und auf das Haupthaus ca. 2,2 Mio. Euro.

Ein auf Dauer angelegtes, öffentliches Gebäude muss den gesetzlichen Anforderungen an Wärmedämmung, Brandschutz, Außenfassade und Haustechnik genügen und auch barrierefrei sein. Eine Sanierung "light", die die Bl verspricht, ist nicht genehmigungsfähig. Eine Inneneinrichtung ist in den Kosten überhaupt noch nicht enthalten.

Das "Haus des Gastes" ist als Veranstaltungsort mit Cafeteria nicht geeignet (nur 1 geschlossener Raum, schlechte Akustik, kein Lärmschutz für die Umgebung, keine Barrierefreiheit) und es kann nicht wirtschaftlich gearbeitet werden (kaum Einnahmen, kein Pächterinteresse für ganzjährigen Betrieb, alle Kosten dauerhaft zu Lasten der Steuerzahler/innen).

Das mit umfangreicher Bürgerbeteiligung entwickelte und abgestimmte Raumprogramm für die historische Reithalle/ehemaligen Schlossterrassen enthält neben dem großen Veranstaltungssaal zwei weitere kleinere Räume für Veranstaltungen Theater, Feiern, Konzerte, Tagungen und Sitzungen, Ausstellungen) und eignet sich deshalb hervorragend als öffentlicher und gemeinnütziger Veranstaltungsort.

Die historische Reithalle/ ehemaligen Schlossterassen sind ein bedeutendes Baudenkmal von hohem Rang. Das "Haus des Gastes" ist nicht als erhaltenswertes Denkmal eingestuft.

Die von der Bl im "Haus des Gastes" geplante wirtschaftliche Gastronomie hätte zur Folge, dass es für eine Sanierung keine Förderung geben wird.

Der Standort "Haus des Gastes" hat Potenzial für eine angepasste Hotelansiedlung mit Außengastronomie. Eutin wird keinen Hotelklotz oder Eigentumswohnungen zulassen.

Der Standort wird kurz- und mittelfristig mit mobiler Saison-Gastronomie und öffentlichen Toiletten aufgewertet.

Fazit:

Alle Veranstaltungswünsche können in der historischen Reithalle/ den ehemaligen Schlossterrassen erfüllt werden.

Am Standort "Haus des Gastes" werden weder ein Hotelklotz noch Eigentumswohnungen zugelassen werden. Kurz- und mittelfristig wird es eine Saison-Gastronomie mit öffentlichen Toiletten geben.

Einladung

zur Mitgliederversammlung 2017 des Vereins "Erhaltung und Sanierung Haus des Gastes in Eutin" am

Freitag, den 31.03.2017 um 18.30 Uhr
im Neudorfer Hof, Plöner Straße 198, 23701 Eutin

Tagesordnung

1. Begrüßung
2. Wahl Schriftführer/in
3. Bericht Vorstand
4. Aussprache
5. Entlastung Vorstand
6. Bericht Kassenwartin
7. Aussprache
8. Entlastung Kassenwartin
9. Beschlüsse zu nachfolgenden Satzungsänderungen:
§ 1 alt: Der Verein führt den Namen Erhaltung und Sanierung Haus des Gastes in Eutin
§ 1 neu: Der Verein führt den Namen Erhalt und Instandsetzung Haus des Gastes Eutin

§ 9 alt: Von den Mitgliedern wird ein einmaliger Mindestbetrag in Höhe von 4€ erhoben.
§ 9 neu: Von den Mitgliedern wird jährlich ein Mindestbeitrag in Höhe von 10,00.-€ erhoben. Der Betrag ist unaufgefordert auf das Vereinskonto zu überweisen.

§ 11 Satz 7 alt: Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
§ 11 Satz 7 neu: Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen.

§ 14 alt: Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins der Bürgergemeinschaft Eutin zu.
§ 14 neu: Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins einer sozialen Eutiner Einrichtung zu z.B. Eutiner Tafel, Hospizbewegung. Die Entscheidung über die Einrichtung trifft der Vorstand einvernehmlich.

10. Wahl des 2. Vorstands
11. Wahl des Kassenwarts
12. Anträge
13. Verschiedenes (u.a. Unterstützung Wahlkampf Bürgerentscheid)
Anträge sind bis zum 24.03.2017 beim Vorstand einzureichen

Sigrid Jürß
1. Vorsitzende

Nicht aufgeben im Kampf David gegen Goliath!

Diesen Rat hat uns Wofgang Neškovic, Bundesrichter a.D. und ehemaliger Bundestagsabgeordneter mit auf den Weg gegeben.

Neskovic unterstützt uns bei unserem Bürgerentscheid, der nun am 07. Mai stattfinden wird. Gemeinsam mit ihm haben wir Anfang März eine Pressekonferenz abgehalten.

Wolfgang Neskovic nennt die Dinge beim Namen: " Bürgerinitiativen werden als Konkurrenten und Störenfriede von der Verwaltung angesehen." Die Rolle der Kommunalaufsicht insbesondere des Innenministriums Kiel wird von ihm sehr kritisch aufs Korn genommen. Diese hatte die gesetzliche Vorgabe der 3-Monatsfrist ignoriert, innerhalb derer der Bürgerentscheids stattzufinden hat. Die Rechtswidrigkeit dieser Entscheidung wurde inzwischen auch in 2. Instanz bestätigt. "Bürgerfeindliche Politik", nennt Neskovic dieses Verhalten.

Keine Waffengleichheit sieht Neskovic in der Durchführung eines Bürgerentscheids. Bürgerinitiativen sind auf die Zeit, gute Nerven und viel Geld von engagierten Bürgern angewiesen. Die Verwaltung dagegen kann auf ihren Apparat und Haushaltsmittel zurückgreifen. Allein für den Rechtsstreit musste die BI rd. 6.000.-€ zahlen.

Auch das Urteil des OVG wurde von Neskovic ohne "juristischen Tiefgang" gerügt. Durch einen taktischen Trick der Verwaltung findet danach der Bürgerentscheid nun doch gemeinsam mit der Landtagswahl am 7. Mai statt.

Ausführlich haben die Zeitungen Lübecker Nachrichten, Ostholsteiner Anzeiger, Kieler Nachrichten und der Wochenspiegel über das Gespräch berichtet.

Wolfgang Neskovic wird am Freitag, den 24.03.2017 um 18.00 Uhr im Brauhaus Eutin als Gastredner bei unserer Infoveranstaltung "Haus des Gastes" referieren.

Sigrid Jürß, Vertretungsberechtigte BI "Haus des Gastes"

Liebe Mitstreiter,

vielen Dank für die zahlreiche Teilnahme an der Stadtvertretersitzung am Mittwoch, den 22.02.17.

So eine Bürgerbeteiligung haben die Stadtvertreter selten gesehen.
Die Stadtvertreter haben sich nicht nur die Augen gerieben, wie viele Bürger sich oben auf der Tribüne befanden. Nein, sie mussten auch die Ohren spitzen.
Eure kritischen Fragen und Kommentare haben Frau Jürß und damit unserer Sache wesentlich den Rücken gestärkt. Eure Präsenz hat Eindruck gemacht und auch eine gewisse Verunsicherung hinterlassen, auch wenn die Stadtvertreter sich bemühten, es sich nicht anmerken zu lassen.

In diesem Sinne halten wir weiter zusammen und geben die Hoffnung nicht auf, etwas erreichen zu können. Und sei es, der Demokratie in Eutin mehr Gewicht zu verschaffen.

Vielen Dank,
Ulrike Wörle
Sigrid Jürß und Malte Tech

Vorwort

"Doppelte Schlappe für Eutin vor Gericht" titelt der Ostholsteiner Anzeiger am 11.02.2017. Und weiter heißt es dort:" Bürgerinitiative bekommt Recht: Bürgerentscheid muss bis 13. April erfolgen".

Eine Super-Nachricht!!

Wir sind sehr zufrieden mit dem Ergebnis des Verwaltungsgerichts Schleswig. Unsere Rechtsauffassung wurde voll umfänglich bestätigt. Die Stadt Eutin hatte sogar den Zulässigkeitsbescheid der Kommunalaufsicht angefochten und damit letztlich das Bürgerbegehren in Frage gestellt. Dies allein u.E. um Zeit zu schinden und faktisch einen Bürgerentscheid vor dem 13.04. 2017 ins Leere laufen zu lassen. Fairness geht anders! Aber das Gericht hat der Stadt eine deutliche Abfuhr erteilt. Jetzt hoffen wir, dass der Bürgermeister den Tatsachen ins Auge blickt, den Bürgerentscheid vorbereitet und einen Wahltermin benennt. Wir bereiten den Wahlkampf vor und hoffen auf Ihre Unterstützung!

Liebe Unterstützer Haus des Gastes,

ich möchte Sie kurz auf den neuesten Stand setzen:

Nach unserer erfolgreichen Unterschriftensammlung findet nach dem Gesetz der Bürgerentscheid - also die Wahl - innerhalb der nächsten 3 Monate statt. Wie Sie wissen, ist die Stadt auf den Landtagswahltermin 7. Mai fixiert, der nun aber außerhalb der 3-Monatsfrist liegt.

Unsere Frist endet am 13.04.2017.

Die Stadt will ihren Termin auch gegen unseren Willen und damit gegen das Gesetz durchsetzen.

Wir haben dagegen den Klageweg beschritten und einen Eilprozess angestrengt. Wir konnten davon ausgehen, dass der Richter in der neuen Woche seine Entscheidung treffen würde.
Da die Stadt offensichtlich befürchtet zu verlieren und damit der Bürgerentscheid vor dem 7. Mai umgesetzt werden müsste, hat sie sich eine neue Finte ausgedacht.

Die Stadt hat vor einigen Tagen Widerspruch gegen den Zulässigkeitsbescheid des Bürgerbegehrens eingelegt. Es ist offensichtlich, dass sie dies allein deswegen tut, um Zeit zu gewinnen und um weiterhin ihren Termin durchzusetzen.

Wir werden gegen diesen aus unserer Sicht rechtsmissbräuchlichen Widerspruch erneut mit einer Klage reagieren. Das kostet zur Freude der Stadt wieder Zeit, weil der Richter auch hierüber entscheiden muss. Und es kostet auch eine Menge Geld, von der die Stadt (Steuergelder) erheblich mehr hat als wir über unsere Spenden.

Mit dieser Information können Sie den beigefügten Leserbrief vielleicht besser nachvollziehen.
Lesen Sie mehr unter "Presse"

Am Mittwoch, d. 22.02.2017 ab 18.00 Uhr findet eine Stadtvertretersitzung statt, in der wir unser Bürgerbegehren darstellen werden. Das sieht das Gesetz so vor, damit die Stadtvertreter die Möglichkeit haben, doch noch auf unser Anliegen einzugehen.Es wäre schön, wenn Sie durch Ihre zahlreiche Teilnahme an dieser Sitzung der Bürgerinitiative ein Gesicht geben.

Da nicht alle Unterstützer per Mail erreichbar sind, wäre es gut, wenn Sie Werbung für diese Sitzung machen.

Einen schönen restlichen Sonntag wünscht Ihnen

Sigrid Jürß

Eilrechtsantrag beim Verwaltungsgericht Schleswig

Die Bürgerinitiative "Erhalt und Instandsetzung Haus des Gastes Eutin" hat am 26.01.2017 über einen Rechtsanwalt einen Eilrechtsantrag beim Verwaltungsgericht Schleswig eingereicht.
Es geht dabei um die rechtliche Klärung, ob die Stadt Eutin befugt ist, ohne die Einigung mit der BI, einseitig den Termin für den Bürgerentscheid festzulegen, wie sie es vorhat.
Die Gemeindeordnung sieht vor, dass ein Bürgerentscheid drei Monate nach der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens stattfindet. Die Drei-Monatsfrist läuft am 13.04.2017 aus. Die Stadt wird, wie sie bereits mehrfach gegenüber der Presse erklärt hat, diese Verlängerung ohne unser Einvernehmen umsetzen und den Termin des Bürgerentscheids auf den 07.05.2017 festlegen.
Auch in einem Gespräch am 26.01.2017 mit dem Bürgermeister wurde ein Einvernehmen zum Termin nicht erzielt.

Wir sind es unseren damaligen und heutigen Unterstützern schuldig, mit einem zügigen Bürgerentscheid unser gemeinsames Anliegen erneut zur Wahl zu stellen.

Vertretungsberechtigte der BI
Sigrid Jürß
Bleekergang 2a
23701 Eutin
Tel. 04521 830 64 12
Lesen Sie mehr unter "Presse"

Liebe Unterstützer des Bürgerbegehrens "Haus des Gastes Eutin"

Die 1. Hürde zum Bürgerentscheid "Rettet das Haus des Gastes" ist genommen! Die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wurde am Freitagnachmittag von der Kommunalaufsicht festgestellt.
Einen Tag vor Ablauf der sechswöchigen Prüfungsfrist wurde uns die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens per Mail mitgeteilt!

Damit ist die entscheidende Hürde auf dem Weg zum Bürgerentscheid genommen.
Mit der Zulässigkeit ist das Haus des Gastes vor dem Abriss geschützt. Dem 15.02.2017, der Termin des Auslaufens des 1. erfolgreichen Bürgerentscheides zum Erhalt des Hauses, können wir jetzt gelassen entgegegen sehen.

Der Weg ist frei für den Bürgerentscheid. Jetzt ist die Stadt Eutin am Zug.
Innerhalb von drei Monaten findet nach der gesetzlichen Vorgabe der Wahltermin für den Bürgerentscheid statt.

Bezüglich der Frist hat die Stadt andere Vorstellungen. Sie möchte die Zusammenlegung mit der Landtagswahl am 7.Mai. Dieser Termin wäre allerdings nach Ablauf der 3 Monate + bedarf nach unserer Rechtsauffassung unserem Einvernehmen und damit unserer Zustimmung. Dies führt möglicherweise noch zu Auseinandersetzungen.

Ein Hinweis für Sie, die Sie von Bürgern bzgl. der Kosteneinsparung von 15.000.-€ bei einer Zusammenlegung von Wahl + Entscheid angesprochen werden:

Anläßlich der Übergabe der Unterschriftenlisten am 2. Dezember hat der Bürgermeister gegenüber der Presse + uns die Gesamtkosten für ein Bürgerbegehren mit 15.000.-€ genannt. Nun kann eine Zusammenlegung logischerweise nicht dazu führen, dass es ein Bürgerbegehren zum 0-Tarif gibt. Dann könnten wir in diesem Jahr alle Wahlen auf einen Tag legen. Eine gewisse Einsparung ist sicher nicht zu bestreiten. Aber Druck-, Porto- und auch ein erheblicher Teil Personalkosten werden weiterhin anfallen. Wir gehen von ca 2000.- bis 3.000.-€ Einsparpotential aus.
Wir haben Herrn Behnk schriftlich aufgefordert, die Kosten + auch die Einsparungen offenzulegen. Das ist bisher nicht geschehen. Soweit zu den Fakten!

Wir sollten uns aber in unserem Ziel nicht beirren lassen!!
Wir bereiten den Wahlkampf vor.

Dafür benötigen wir sowohl Ihre aktive als auch finanzielle Unterstützung.

Die Durchführung des Bürgerentscheids kostet Geld, welches wir dringend benötigen. Bitte spenden Sie für den Förderverein "Erhalt und Sanierung Haus des Gastes Eutin". Jeder Euro hilft. Vielleicht haben Sie in Ihrem Umfeld auch unterstützende "Sponsoren".

Spendenkonto Förderverein zur Erhaltung u. Sanierung Haus des Gastes in Eutin:
IBAN DE19 2135 2240 0189 7109 57.

Oder eifach online spenden

Mit freundlichen Grüßen
Sigrid Jürß , Vorsitzende des Fördervereins

2.378
Unterschriften für das Bürgerbegehren "Erhalt und Instandsetzung Haus des Gastes Eutin" Dezember 2016

Danke an alle Unterschriftensammler, die dieses tolle Ergebnis ermöglicht haben!
Wir sind ein gutes Team.

Danke an alle Bürgerinnen & Bürger Eutins, die sich für das Haus des Gastes einsetzen.
Malte Tech        Sigrid Jürß       Ulrike Wörle

Ab Samstag, den 22. Oktober werden wir an den Markttagen vor Ort sein und gerne mit den Bürgern ins Gespräch kommen.

Unterschrittenlisten liegen aus bei
Goldschmiede Ehmke - Riemannstrasse 2
Praxis Dr. med. Ludger lske Plöner Str. 14 b
Pralinothek - Königstraße 12
Photo Prien - Königstraße 7

Kosten der Instandsetzung Haus des Gastes

Das von der Stadt in Auftrag gegebene "Modemisierungsgutachten Haus des Kurgastes" geht mit der Kostenschätzung von 2,8 Mio.&eruo; u.E. voll an der Sache vorbei. Die Bürgerinitiative fordert weder eine Luxusmodernisienmg noch Umbauten, sondern die weitaus kostengünstigere Instandsetzung des Hauses und der gesamten Anlage.
Nur 2 Beispiele:
Das städtische Gutachten unterstellt den Einbau eines Hydraulikaufzugs mit Schacht + die Tieferlegung des Gebäudes auf der Seite der Hausmeisterwohnung. Beide Maßnahmen sollen der Barrierefreiheit dienen und schlagen allein mit rd. 1 Mio. € zu Buche.
Das ist billiger zu haben: Der Einbau eines Spindelaufzuges ohne Schacht erüllt den gleichen Zweck.
Die Hausmeisterwohnung sollte baulich unverändert als Mietobjekt angeboten werden und die Mieteinnahmen zur Gegenfinanzierung beitragen.
Die Experten der Bürgerinitiative schätzen die Kosten für die Instandsetzung des Haus des Gastes wie im Bürgerbegehren gefordert lediglich auf 504.000. €.

Hier können Sie das Gutachten der Stadt nachlesen. Modernisierungsgutachten Haus des Kurgastes

Kurznotizen

Die Kosten für das von der Stadt in Auftrag gegebene Modemisierungsgutachten werden mit 37.500. € brutto angegeben. `
Darin enthalten sind allerdings nicht Beraterhonorare von Gutachtern, die Zuarbeit geleistet haben. Malte Tech von den FWE hat als Stadtvertreter die Stadt aufgefordert, ihm die gesamten Gutachtenkosten zu benennen. Wir schätzen es geht um rd. 50.000. €. Eine u.E. überflüssige und fachlich nicht nachvollziehbare Ausgabe von Steuergeldern. Eine Antwort der Stadt steht aus.

Bei unserer Jahresversammlung im Riemannhaus wurden aus unserem Kreis zu Recht die ungünstigen Raumverhältnisse beklagt. Dies zeigt wieder einmal, wie dringend wir kleinere Räume benötigen. Diese wollen wir im Haus des Gastes nach der Instandsetzung anbieten. Malte Tech hat als Stadtvertreter der FWE den Bürgenneister aufgefordert, uns für künftige Veranstaltımgen einen geeigneten (kostenlosen) Raum zu benennen. Mal sehn, was dabei herauskommt.

Unterschriftensammlung:
Ab Samstag werden wir jeweils an den Markttagen mit 2 Infoständen auf dem Markt (Königstr. Höhe Weingeist + Rathaus) und unregelmäßig mit 1 Stand vor Sky (Industriegebiet) vertreten sein.

Der Förderverein "Erhalt und Sanierung Haus des Gastes Eutin" hat eine neue 1. Vorsitzende - 15.10.2016

Auf der Jahresversammlung des Fördervereins am 14.10.2016 wurde Sigrid Jürß zur neuen 1.Vorsitzenden gewählt. Jürß ist bereits eine der drei Vertretungsberechtigten der Bürgerinitiative Haus des Gastes.

Sigrid Jürß 1 Vorsitzende, (mitte), Ulrike Wörle und Helmut Wulf
Zu Kassenprüfern wurden wiedergewählt: Angelika Schnibben und Martin Hamberg.
Sylvia Zanella-Foritto de Belmar hatte den Vorstand aus persönlichen Gründen niedergelegt. Wir danken ihr herzlich für die geleistete Arbeit.
Des Weiteren wurde der Vorstand und der Haushalt entlastet und die anderen Vorstandsmitglieder in ihren Ämtern bestätigt.
Besonderes Lob bekam Annegret Ehmke vom Atelier 59, Wasserstrasse 3, 23701 Eutin, die die Flyer für uns kostenlos gestaltete.

Der Förderverein besteht seit 2015 und hat sich zum Ziel gesetzt, das Haus des Gastes Eutin an der Stadtbucht zu erhalten. Es soll den heutigen Anforderungen entsprechend saniert und für die Allgemeinheit genutzt werden mit einer eingebundenen Gastronomie.

Der Verein unterstützt auch finanziell das derzeit laufende Bürgerbegehren. Weitere Mitglieder oder Spenden sind daher hochwillkommen. Wir setzen unsere ganze Energie in dieses Projekt, um es erfolgreich zu machen. Wir wollen eine attraktive neue Stadtbucht mit einem sanierten Haus des Gastes für Touristen und Einheimische. Der von der Stadt im Frühjahr 2017 geplante Abriss des Hauses und damit ein brachliegendes Grundstück in dieser 1a-Lage wäre städtebaulich und touristisch eine Katastrophe.

Im Anschluss an die Jahresversammlung des Fördervereins erfolgte der Startschuss für die Unterschriftensammlung Bürgerbegehren. Die Mitglieder der Bürgerinitiative werden ab sofort Unterschriften sammeln und hoffen auf eine rege Beteiligung der Eutiner Bürger und Bürgerinnen.

Ab Samstag, den 22. Oktober werden wir an den Markttagen vor Ort sein und gerne mit den Bürgern ins Gespräch kommen.

Die Unterschriftenliste ist da - 12.10.2016

Jetzt sind die Unterschriftenliste gedruckt und Sie können mit Ihrer Unterschrift bei einem weiteren Schritt zum Erhalt des Haus des Gastes mithelfen.
Im einzelnen können Sie hier alles nachlesen, achten Sie auf die Details . - Unterschriftenliste.pdf
Schon bei den laufenden Kosten hat die Stadt Eutin darauf verzichtet die zu erwartenden Einnahmen einzurechnen.
Der Kostenentwurf kommt einem Neubau gleich und hat mit Erhaltung und Sanierung nichts zu tun.
Hauptsache teuer, wo ist da die Bürgernähe?

Das zweite Bürgerbegehren läuft an.

Die Bürgerinitiative zum Erhalt des Haus des Gastes hat zusammen mit dem Förderverein zum Erhalt des H.d.G. in den letzten Wochen zu einigen Versammlungen im Riemannhaus geladen, um über den weiteren Ablauf des beabsichtigten Bürgerbegehrens zu informieren. Unter anderem wurde auch die Antragsfrage mit Begründung bekanntgegeben.

Antragsfrage:

Sind Sie dafür, dass das Haus des Gastes in Eutin, Bleekergang 4-6 ganzjährig für Veranstaltungen und als Stätte des Verweilens erhalten bleibt, innerhalb der nächsten zwei Jahre eine Cafeteria mit Außenterrasse eingerichtet wird, die Außenanlage, Gebäude und Rämume instandgesetzt und behindertengerecht gestaltet werden, und die gesamte Anlage dauerhaft instandgehalten wird?

Begründung:

Der 2015 erwirkte Bürgerentscheid zum Erhalt des Haus des Gastes führte leider nicht zu einer Instandsetzung des Gebäudes. Die Stadt Eutin plant weiterhin dessen Abriss für einen eventuellen Hotelbau. Das Haus befindet sich in einem zunehmend schadhaften und äußerst ungepflegten Zustand. Ein erneutes Bürgerbegehren hat daher zum Ziel, dass vorhandene Schäden an und im Gebäude behoben und die Räumlichkeiten einschließlich einer kleinen Gastronomie hergerichtet und möbliert werden. Das Haus des Gastes soll ganzjährig für kleinere Veranstaltungen wie Lesungen, Ausstellungen, Versammlungen oder einfach zum Verweilen offenstehen. Ein entsprechender Aufenthaltsort mit kleiner Gastronomie wird von Bürgern, Vereinen und Touristen immer wieder nachgefragt.

Derzeit werden von der BI und dem Förderverein die Flyer und Plakate entworfen, um für unser Anliegen zu werben. Der organisatorische Ablauf ist in Planung.

Foto: Christa Maria Hillebrand